Zwischen Justiz und Propaganda: Der Feldzug der EU gegen Orban und Netanjahu mit Hilfe des „Internationalen Strafgerichtshofs“

Der Internationale Strafgerichtshof ist nicht identisch mit den Internationalen Gerichtshof© FREDERICK FLORIN AFP
Ungarn verlässt den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, dessen Rechtsbeugungen sowie den Haftbefehl gegen Israels Premierminister Ungarn nicht anerkennt und im Gegenteil, Benjamin Netanjahu mit allen Staatsehren in Budapest empfängt. Ein kurzer, lauter und außerdem heuchlerischer Aufschrei kommt aus Brüssel und anderen westeuropäischen EU-Hauptstädten. Ungarn habe sich einmal mehr als „unwürdig“ und als „nicht vollwertiges EU-Mitglied“ erwiesen. Tatsächlich sieht die Sachlage bei Licht betrachtet vollkommen anders aus, als in den Medien kolportiert wurde und wird. Im Den Haager Strafgericht wird kein „Recht gesprochen“, sondern vor allem der Terror der Gazaner unterstützt und eine bösartige Agenda gegen Israel betrieben! (JR)
Nur kurz sorgte die Ankündigung Ungarns Anfang April, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu verlassen für mediale Aufmerksamkeit. Dabei lohnt sich ein näherer Blick auf die Hintergründe.
Vorsicht, Verwechslungsgefahr: IStGH und IGH
Der IStGH wird sehr gerne mit dem ebenfalls in Den Haag angesiedelten Internationalen Gerichtshof (IGH) verwechselt, der 1945 seine Arbeit aufnahm und eine Unterorganisation der Vereinten Nationen ist. Gerade wenn Medien berichten, drängt sich der Verdacht auf, dass die Verwechselbarkeit nicht unerwünscht ist, denn die Gerichte könnten unterschiedlicher nicht sein:
Den IStGH hingegen gibt es erst seit 2002, nachdem nach jahrelangem Ringen bei der Staatenkonferenz von Rom 1998 wenigstens eine Mehrheit das danach benannte Römische Statut (kurz: Rom-Statut) akzeptierte und hat mit den UN nichts zu tun. Wer ihn gedanklich mit Milosevic oder Ruanda in Verbindung bringt - bitte gleich wieder vergessen, denn das war nicht der IStGH, sondern eigens dafür vom UN-Sicherheitsrat geschaffene ad-hoc-Tribunale.
Eine Gemeinsamkeit von IGH und IStGH gibt es aber doch, die von seinen Fans gerne verschwiegen wird: Beide Gerichte haben ein Legitimationsproblem.
Denn von den 193 Mitgliedsstaaten der UN erkennen nur 75 Staaten den IGH und nur 125 den IStGH an. Letzteres entspricht zwar mehr als 60% der völkerrechtlich anerkannten Nationen aber gerade einmal 30% der Weltbevölkerung, denn global player wie die USA, Russland, China, Indien, die bevölkerungsreichen Länder Malaysia und Philippinen und natürlich auch Israel gehören dem IStGH nicht an.
Auf große Begeisterung stößt aber die Idee, Kriegsverbrechen und Völkermord könne man mit einem Strafgericht eindämmen in der EU: Alle EU-Staaten haben das sogenannte "Rom-Statut" zum Internationalen Strafgerichtshof unterschrieben und ratifiziert.
Sie können diesen Artikel vollständig in der gedruckten oder elektronischen Ausgabe der Zeitung «Jüdische Rundschau» lesen.
Vollversion des Artikels
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Hier können Sie
die Zeitung abonnieren,
die aktuelle Ausgabe oder frühere Ausgaben kaufen
oder eine Probeausgabe der Zeitung bestellen,

in gedruckter oder elektronischer Form.
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Werbung