Zwischen Justiz und Propaganda: Der Feldzug der EU gegen Orban und Netanjahu mit Hilfe des „Internationalen Strafgerichtshofs“

Der Internationale Strafgerichtshof ist nicht identisch mit den Internationalen Gerichtshof© FREDERICK FLORIN AFP
Ungarn verlässt den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, dessen Rechtsbeugungen sowie den Haftbefehl gegen Israels Premierminister Ungarn nicht anerkennt und im Gegenteil, Benjamin Netanjahu mit allen Staatsehren in Budapest empfängt. Ein kurzer, lauter und außerdem heuchlerischer Aufschrei kommt aus Brüssel und anderen westeuropäischen EU-Hauptstädten. Ungarn habe sich einmal mehr als „unwürdig“ und als „nicht vollwertiges EU-Mitglied“ erwiesen. Tatsächlich sieht die Sachlage bei Licht betrachtet vollkommen anders aus, als in den Medien kolportiert wurde und wird. Im Den Haager Strafgericht wird kein „Recht gesprochen“, sondern vor allem der Terror der Gazaner unterstützt und eine bösartige Agenda gegen Israel betrieben! (JR)
Nur kurz sorgte die Ankündigung Ungarns Anfang April, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu verlassen für mediale Aufmerksamkeit. Dabei lohnt sich ein näherer Blick auf die Hintergründe.
Vorsicht, Verwechslungsgefahr: IStGH und IGH
Der IStGH wird sehr gerne mit dem ebenfalls in Den Haag angesiedelten Internationalen Gerichtshof (IGH) verwechselt, der 1945 seine Arbeit aufnahm und eine Unterorganisation der Vereinten Nationen ist. Gerade wenn Medien berichten, drängt sich der Verdacht auf, dass die Verwechselbarkeit nicht unerwünscht ist, denn die Gerichte könnten unterschiedlicher nicht sein:
Den IStGH hingegen gibt es erst seit 2002, nachdem nach jahrelangem Ringen bei der Staatenkonferenz von Rom 1998 wenigstens eine Mehrheit das danach benannte Römische Statut (kurz: Rom-Statut) akzeptierte und hat mit den UN nichts zu tun. Wer ihn gedanklich mit Milosevic oder Ruanda in Verbindung bringt - bitte gleich wieder vergessen, denn das war nicht der IStGH, sondern eigens dafür vom UN-Sicherheitsrat geschaffene ad-hoc-Tribunale.
Eine Gemeinsamkeit von IGH und IStGH gibt es aber doch, die von seinen Fans gerne verschwiegen wird: Beide Gerichte haben ein Legitimationsproblem.
Denn von den 193 Mitgliedsstaaten der UN erkennen nur 75 Staaten den IGH und nur 125 den IStGH an. Letzteres entspricht zwar mehr als 60% der völkerrechtlich anerkannten Nationen aber gerade einmal 30% der Weltbevölkerung, denn global player wie die USA, Russland, China, Indien, die bevölkerungsreichen Länder Malaysia und Philippinen und natürlich auch Israel gehören dem IStGH nicht an.
Auf große Begeisterung stößt aber die Idee, Kriegsverbrechen und Völkermord könne man mit einem Strafgericht eindämmen in der EU: Alle EU-Staaten haben das sogenannte "Rom-Statut" zum Internationalen Strafgerichtshof unterschrieben und ratifiziert.
Haftbefehl gegen Netanjahu: „Zynisch, dreist und inakzeptabel“
Ein EU-Staat, nämlich Ungarn, möchte nun aus dem ohnehin von nur weniger als einem Drittel der Weltbevölkerung anerkannten Strafgerichtshof ausscheiden, und zwar aus einem ganz konkreten Grund: Der Haftbefehl des IStGH gegen den israelischen Premier Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Galland. Schon als dieser Haftbefehl im November 2024 erlassen wurde äußerte sich Ungarns Präsident Orban demonstrativ, indem er den Vorgang als "zynisch, dreist und inakzeptabel" bezeichnete und Netanjahu demonstrativ nach Budapest einlud, wo man "seine Freiheit und Sicherheit garantieren werde“.
Vor wenigen Wochen, am 3. April, folgte Netanjahu der Einladung. Demonstrativ zeitgleich erklärte Orban, dass Ungarn dem IStGH aufgrund eines formellen Fehlers nie wirksam angehört habe, denn das Rom-Statut sei zwar unterzeichnet und ratifiziert, dies sei aber wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nie verkündet worden. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, trete man nun aber auch vorsorglich formell aus dem IStGH aus.
Die Kritik anderer EU-Staaten ließ nicht lange auf sich warten: Ungarn hätte Netanjahu festnehmen müssen, Ungarn sei kein Rechtsstaat und Ungarn passe ohnehin gar nicht so recht zur Europäischen Union, sangen viele Brüssel hörige Staatschefs im Chor herunter. Einige wenige schwiegen auch, und genau um die ging es: Brüssel, in den weltweit bedeutungslosen IStGH schwer verliebt, wollte unbedingt vermeiden, dass noch andere Staaten dem Beispiel Ungarns folgen und den IStGH damit noch belangloser machten, als er ohnehin schon ist.
Merz, der Mann, des „sowohl, als auch nicht“
Wie lächerlich und zugleich heuchlerisch die Kritik an Ungarn ist, zeigt beispielhaft, dass Friedrich Merz, noch nicht einmal Bundeskanzler, zwar über Ungarns Entscheidung schimpfte, sich aber gleichzeitig beeilte zu konstatieren, Netanjahu auf deutschem Boden festnehmen zu lassen, "könne er sich nicht vorstellen". Wie Merz das aber mit den Statuten des IStGH vereinen will, nach denen jedes Mitgliedsland die Haftbefehle des clownesken Gerichts ungeprüft vollstrecken muss, wenn sich der Delinquent auf sein Staatsgebiet verirrt, bleibt wohl sein Geheimnis.
Es gibt aber noch mehr Umstände, die man kennen sollte, wenn man das wütende Gebrüll aus Brüssel einordnen will: Mit den von ihm durchgeführten Strafverfahren ist der IStGH schon immer sehr innovativ umgegangen. Die dahinterstehende Motivation hatte nicht immer nur juristische Ursachen, sondern diente öfters in schon offensichtlicher Weise der geopolitischen Einflussnahme auf noch laufende Konflikte.
Ein Beispiel: Die Ukraine hatte das zuvor schon länger unterzeichnete Rom-Statut bei Kriegsbeginn noch nicht ratifiziert und zögerte damit, weil auch ukrainische Kriegsverbrechen dann der Jurisdiktion des IStGH unterworfen gewesen wären. Russland ist ja, wie erwähnt, ohnehin nicht dabei. Nach zähen Verhandlungen erließ der IStGH im März 2023 dennoch und auch ohne ukrainische Ratifikation einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin. Wenig später ratifizierte die Ukraine dann das Rom-Statut, aber nicht ohne den Vorbehalt, dass der IStGH von ukrainischer Seite begangene Kriegsverbrechen für den Zeitraum von sieben Jahren nicht untersuchen darf.
Eine Bewertung, ob der Zustand, in dem der IStGH aufgrund dieses Kuhhandels zwar russische, nicht aber ukrainische Kriegsverbrechen ahnden darf, etwas mit Recht oder doch eher mit Geopolitik zu tun hat, überlasse ich dem Leser. Von tatsächlicher Bedeutung ist es sowieso nicht, denn so ziemlich alle Staaten, die Vladimir Putin bereisen möchte, wollen mit dem IStGH ohnehin nichts zu tun haben.
Ein islamischer Rechtsgelehrter als Chefankläger
Auch personell bemühen sich die Staaten des Rom-Statuts kaum, den eigentlichen Zweck des Gerichts zu kaschieren - zu erkennen an dem wichtigen Amt des Chefanklägers. Seit 2021 ist dies der britische Rechtsanwalt Karim Asad Ahmad Khan, Mitglied der Ahmadiyya-Gemeinschaft und islamischer Rechtsgelehrter. In einer Stichwahl reichten dem ehemaligen Ankläger in UN-Tribunalen 72 von 122 abgegebene Stimmen, um sich den Posten für die neunjährige Amtszeit bis 2030 zu sichern.
Was von Khan erwartet wurde, das lieferte er: Anders als die Entscheidung des Gerichts darüber, werden Anträge auf Haftbefehl international wie national nicht öffentlich gestellt. Die Ausnahme: Die gegen Netanjahu und Galland. Diese gab Khan entgegen jeder Üblichkeit öffentlich bekannt, damit die propalästinensische Propaganda schonmal beginnen konnte, die Trommel zu rühren.
All dies klingt, als sei internationales Strafrecht gescheitert. Ein Trugschluss, denn Kriegsverbrechen und Völkermord sind reale Tatsachen und gehören natürlich strafrechtlich verfolgt. Ob dazu ein ständiges Gericht sinnvoll ist, ist bereits umstritten, aber wenn, dann eines, dass sich nicht vor den Karren geopolitischer Strategien spannen lässt.
Der Missbrauch der Justiz als Propagandainstrument
Staatschefs überhaupt strafrechtlich verfolgen zu wollen, solange sie noch im Amt sind, ist eine absurde Idee, die noch in keinem Fall dazu geführt hat, Kriegsverbrechen zu verhindern. Aber dem Missbrauch der Justiz für Propaganda öffnet es Tür und Tor. Internationale Strafgerichte waren in der Vergangenheit nur erfolgreich, wenn sie die Exzesse von Konflikten im Nachhinein aufzubereiten versucht haben. Immerhin einige Täter mussten sich so in den Tribunalen zu Ruanda und Ex-Jugoslawien verantworten. Diese Verfahren wären krachend gescheitert, hätte man sie angestrengt, während der Konflikt noch brennt. Der IStGH ist daher eine Fehlkonstruktion, und Ungarn wird sicher nicht der letzte Staat sein, der das erkennt und dieses Instrument der Geopolitik verlässt.
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