Moralische Bankrotterklärung und bösartige Verweigerung der Realität: Den Haag beantragt Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu

Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
© PEDRO RANCES MATTEYAN ADOLU Anadolu via AFP

Der voreingenommene Muslim und Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant wegen angeblich mutmaßlicher „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beantragt. Neben den israelischen Politikern stellte Khan auch einen Antrag auf Haftbefehle gegen führende Terroristen der Hamas, womit er wohl Äquidistanz zwischen der gazanischen Mörder-Bande und dem demokratischen Staat Israel schaffen wollte. Der fehlende moralische Kompass des IStGH, der es tatsächlich zulassen könnte, demokratisch gewählte Anführer eines Landes zu bestrafen, das sich gegen eine sadistische, islamische Terrororganisation zur Wehr setzen muss, deren unverhohlen erklärtes Ziel es ist, alle Juden auszurotten, ist nicht nur zutiefst unanständig, sondern sendet weltweit ein fatales Zeichen: Es untergräbt in beispiellos bösartiger Weise ausschließlich und nur im Falle Israel das Recht jedes Staates auf Selbstverteidigung gegen das reine Böse. Mit Gewalt soll die Niederlage der Mörder-Clique aus Gaza verhindert und dem angegriffenen Staat vorgeschrieben werden, dass ein legitimer und zum Schutz seiner Bevölkerung unerlässlicher Verteidigungskrieg nur mit gebremsten Mitteln und auch nur so geführt werden darf, wie es der Juden-feindliche, woke, grüne und linke Mainstream erlaubt. Besonders entlarvend für die antisemitische Haltung der Weltgemeinschaft und besonders des Westens, des ICC und der UNO ist, dass sie ausschließlich nur gegen Israel gerichtet ist, während gleichzeitig und mit großer Geste geradezu ermutigt wird, dass die Ukraine die Verteidigung ihres Landes auch durch ausgedehnte Angriffe auf russisches Gebiet betreiben darf und soll. Mehr doppelte Moral geht kaum. (JR)

Von Liyun Gothóni

Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), hat kürzlich Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant wegen mutmaßlicher „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beantragt. Diese absurde Maßnahme hat international für große Aufmerksamkeit erregt. Neben den israelischen Politikern beantragte Khan auch Haftbefehle gegen führende Terroristen der Hamas. Das Gericht muss jedoch noch über diese Anträge entscheiden.

 

Details und Kritik:

Der frühere deutsche Außenminister Joschka Fischer kritisierte scharf, dass Netanjahu, ein demokratisch gewählter Regierungschef, mit islamistischen Terroristen der Hamas gleichgesetzt wird. Fischer, ein langjähriger Befürworter der Zwei-Staaten-Lösung, stellte klar, dass die „Palästinenser“ ihren Vertrauensvorschuss verspielt haben. Er betonte, dass die wiederholten terroristischen Angriffe und die Ablehnung von Friedensverhandlungen jeglicher Art das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in das „palästinensische“ Volk untergraben haben.

 

Reaktionen in Israel:

In Israel löste der Antrag auf die Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant heftige Kritik aus - sogar in der israelischen Opposition. Die israelische Regierung und Bevölkerung sehen in dieser Entscheidung einen gravierenden Fehler und einen Angriff auf ihre Souveränität. Selbst die politische Linke und Netanjahus größter innenpolitischer Gegner, Yair Lapid, bezeichneten die Entscheidung des IStGH als absurd und völlig unverhältnismäßig. Diese ungewöhnliche Einigkeit über die politischen Lager hinweg zeigt die Schwere der Anschuldigungen und die Ablehnung dieser Maßnahme in der israelischen Gesellschaft, denn israelische Oppositionelle mögen Netanjahu zwar verachten, aber ihn auf eine Stufe mit Hamas-Terroristen zu stellen, läge jedem logisch, denkenden Menschen fremd.

 

Reaktion der Hamas:

Zynischerweise zeigte sich die Hamas am meisten über die ausgestellten Haftbefehle empört. Die Organisation, die für einige der schlimmsten Terrorakte der letzten Jahrzehnte verantwortlich ist, kritisierte die Entscheidung des IStGH scharf. Nach dem Zivilisationsbruch des 7. Oktober sich darüber aufzuregen, dass man wegen offensichtlicher Verbrechen gegen einen ermittelt wird, strotzt nur von Arroganz und purer Menschenverachtung. Trotz dieser offensichtlichen Tatsachen erklärte Chefankläger Khan, es gebe ausreichende Gründe anzunehmen, dass „beide Seiten gleichermaßen“ für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich seien. Ein widerlicher Vergleich seitens Khan und eine moralische Bankrotterklärung obendrein.

 

Israelische und internationale Reaktionen:

Der israelische Präsident Itzchak Herzog und andere prominente israelische Politiker lehnten den Vergleich zwischen der Hamas und der israelischen Regierung vehement ab. Herzog betonte, dass solche Vergleiche inakzeptabel seien und forderte die internationale Gemeinschaft auf, diesen Schritt zu verurteilen. Selbst US-Präsident Joe Biden kritisierte das Vorgehen des IStGH scharf und nannte die Gleichsetzung israelischer Beamte mit der Hamas empörend.

Die israelische Regierung hat wiederholt betont, dass sie verpflichtet ist, ihre Bürger vor Terroranschlägen zu schützen und dass ihre Militäraktionen im Einklang mit internationalem Recht stehen. Israel argumentiert klar und eindeutig, dass die Maßnahmen gegen die Hamas notwendig sind, um die Sicherheit des Landes und der gesamten Region zu gewährleisten und weitere Angriffe präventiv zu verhindern.

 

Mögliche Konsequenzen:

Sollte der Internationale Strafgerichtshof tatsächlich Haftbefehle gegen Netanjahu, Galant und andere israelische Beamte erlassen, wären alle Vertragsstaaten des Gerichts zur Festnahme und Auslieferung dieser Personen verpflichtet. Dies würde erhebliche politische Spannungen verursachen und die internationalen Beziehungen unglaublich stark belasten. Auch Deutschland, das eine relativ enge Freundschaft mit Israel pflegt, wäre rechtlich verpflichtet, Netanjahu festnehmen zu lassen, sollte er bundesdeutschen Boden betreten. Eine wahrlich skurrile und absurde Vorstellung.

 

Fazit und einige abschließende Gedanken:

Der Internationale Strafgerichtshof hat die Pflicht und insbesondere die Verantwortung, Gerechtigkeit zu fördern, ohne die Stabilität zu gefährden oder den globalen Terrorismus indirekt zu unterstützen. Die Entscheidungen, die in den kommenden Monaten getroffen werden, könnten einen entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Rolle des Internationalen Strafgerichtshof und auf die internationale Reaktion auf Terrorismus und staatliche Selbstverteidigung haben. Denn zur Wahrheit gehört:

Die moralische Bankrotterklärung des Internationalen Strafgerichtshofs, demokratisch gewählte Anführer eines Landes zu bestrafen, die sich gegen eine islamistische Terrororganisation zur Wehr setzen, deren erklärtes Ziel es ist, alle Juden auszurotten, sendet ein fatales Zeichen. Es zeigt nämlich, dass Terrorismus unter Umständen belohnt wird und dass ein legitimer Verteidigungskrieg nur so geführt werden darf, wie es der linke Mainstream erlaubt. Diese Haltung untergräbt die Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit und setzt gefährliche Präzedenzfälle für die internationale Gemeinschaft. Es liegt an uns allen diese moralische Kapitulation zu verhindern.

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