Der vererbbare Flüchtlingsstatus der sogenannten „Palästinenser“

Der jordanische König Abdullah II (links) und der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi bei einem Treffen in Kairo am 27. Dezember 2023.
© ROYAL HASHEMITE COURT / HANDOUT ANADOLU AGENCY Anadolu via AFP

Die Araber, die sich entgegen jeder Wahrheit zu „Palästinensern“ umetikettiert haben, genießen bei der UNO eine weltweit einzigartige Stellung: Ihr Flüchtlingsstatus ist über Generationen vererbbar. Zudem hat ihnen die UNO mit der UNRWA ein eigenes Flüchtlingshilfswerk gewidmet und damit gleichzeitig einen Terrorkomplizen an die Seite gestellt. Für keine andere Flüchtlingsgruppe wurde jemals eine eigene Hilfsorganisation installiert. Diese Araber sind weder Flüchtlinge noch Palästinenser und sie haben zudem mit Jordanien bereits ihr eigenes Land. Im Gegensatz zu den westlichen Ländern gewährt kein einziger arabischer Staat den arabischen Unruhestiftern mit dem gestohlenen Namen die Staatsbürgerschaft. (JR)

Von Julian M. Plutz

Der Fachterminus hört auf den Namen „Flüchtlingsproblem", genauer gesagt, das „palästinensische“ Flüchtlingsproblem. Ob der wissenschaftliche Dienst des Bundestags oder Wikipedia: Alle nutzen diesen sprachlich gewachsenen Euphemismus, um zu erklären, was heute als einmalig gilt: eine Flucht, bei der die Mehrheit der Menschen gar nicht flüchtet, in einer Zeit, in der dieser Status sogar vererbt werden kann. Doch der Reihe nach.

Die sogenannten „Palästinenser“ haben in einer perfiden sowie wirkungsvollen Propaganda ein kleines Wunder geschafft. So erschaffen die Vereinten Nationen (UN) nicht nur eine völlig degenerierte und korrupte Flüchtlingsorganisation (UNHCR), sondern im Gegensatz zu ihren Leidgenossen aus anderen Ländern sogar eine ganz andere rechtliche Grundlage.

So gilt für alle Flüchtlinge abzüglich der „Palästinenser“ Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Demnach wird jeder als Flüchtling betrachtet, der „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt" oder „sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte".

 

Fragwürdiger Flüchtlingsstatus

Das bedeutet: Die Person mit ihrem individuellen Grund, zu fliehen, steht im Mittelpunkt. Die Nachkommen derer werden per se nicht als Flüchtlinge betrachtet. Das heißt nicht, dass Familienangehörigen Hilfsleistungen verweigert werden. Doch dies geschieht nicht automatisch. Auch hier wird jeder Fall individuell geprüft. Spätestens bei den Enkeln ist jedoch Schluss. Laut Artikel 1 können Urenkel von Flüchtlingen keinen Flüchtlingsstatus erwerben.

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