Der vererbbare Flüchtlingsstatus der sogenannten „Palästinenser“

Der jordanische König Abdullah II (links) und der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi bei einem Treffen in Kairo am 27. Dezember 2023.
© ROYAL HASHEMITE COURT / HANDOUT ANADOLU AGENCY Anadolu via AFP

Die Araber, die sich entgegen jeder Wahrheit zu „Palästinensern“ umetikettiert haben, genießen bei der UNO eine weltweit einzigartige Stellung: Ihr Flüchtlingsstatus ist über Generationen vererbbar. Zudem hat ihnen die UNO mit der UNRWA ein eigenes Flüchtlingshilfswerk gewidmet und damit gleichzeitig einen Terrorkomplizen an die Seite gestellt. Für keine andere Flüchtlingsgruppe wurde jemals eine eigene Hilfsorganisation installiert. Diese Araber sind weder Flüchtlinge noch Palästinenser und sie haben zudem mit Jordanien bereits ihr eigenes Land. Im Gegensatz zu den westlichen Ländern gewährt kein einziger arabischer Staat den arabischen Unruhestiftern mit dem gestohlenen Namen die Staatsbürgerschaft. (JR)

Von Julian M. Plutz

Der Fachterminus hört auf den Namen „Flüchtlingsproblem", genauer gesagt, das „palästinensische“ Flüchtlingsproblem. Ob der wissenschaftliche Dienst des Bundestags oder Wikipedia: Alle nutzen diesen sprachlich gewachsenen Euphemismus, um zu erklären, was heute als einmalig gilt: eine Flucht, bei der die Mehrheit der Menschen gar nicht flüchtet, in einer Zeit, in der dieser Status sogar vererbt werden kann. Doch der Reihe nach.

Die sogenannten „Palästinenser“ haben in einer perfiden sowie wirkungsvollen Propaganda ein kleines Wunder geschafft. So erschaffen die Vereinten Nationen (UN) nicht nur eine völlig degenerierte und korrupte Flüchtlingsorganisation (UNHCR), sondern im Gegensatz zu ihren Leidgenossen aus anderen Ländern sogar eine ganz andere rechtliche Grundlage.

So gilt für alle Flüchtlinge abzüglich der „Palästinenser“ Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Demnach wird jeder als Flüchtling betrachtet, der „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt" oder „sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte".

 

Fragwürdiger Flüchtlingsstatus

Das bedeutet: Die Person mit ihrem individuellen Grund, zu fliehen, steht im Mittelpunkt. Die Nachkommen derer werden per se nicht als Flüchtlinge betrachtet. Das heißt nicht, dass Familienangehörigen Hilfsleistungen verweigert werden. Doch dies geschieht nicht automatisch. Auch hier wird jeder Fall individuell geprüft. Spätestens bei den Enkeln ist jedoch Schluss. Laut Artikel 1 können Urenkel von Flüchtlingen keinen Flüchtlingsstatus erwerben.

So weit, so logisch. Ganz anders verhält es sich bei der UNRWA. Laut den Statuten sind „palästinensische“ Flüchtlinge all die Personen, „die in der Zeit vom 1. Juni 1946 bis zum 15. Mai 1948 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Palästina hatten und infolge des Konflikts von 1948 sowohl ihre Wohnung als auch ihre Lebensgrundlage verloren haben". UNRWA-Leistungen stehen also „allen lebenden Personen zur Verfügung, die die obenstehende Definition erfüllen. Wörtlich heißt es: „Die Nachkommen von männlichen „Palästina“-Flüchtlingen, einschließlich adoptierter Kinder, können ebenfalls registriert werden." Würde die UNRWA ihre eigene Definition ernst nehmen, dann müssten sie zwischen Flüchtlingen im engeren Sinne einerseits und deren Nachkommen andererseits separieren. Wörtlich heißt es auf der Homepage: „Heute haben rund 5,9 Millionen „Palästina“-Flüchtlinge Anspruch auf UNRWA-Leistungen". Alle Nachkommen werden umstandslos als Flüchtlinge eingestuft.

Doch das ist nicht alles. Bei „Palästinensern“ bleibt der Flüchtlingsstatus auch dann noch bestehen, wenn die betreffende Person eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Auch das gibt es bei keiner anderen Flüchtlingsgruppe. Überall sonst erlischt der Status, wenn eine neue Staatsbürgerschaft angenommen wird. So werden rund zwei Millionen „Palästinenser“, die in Jordanien leben, die dort geboren wurden und jordanische Staatsbürger sind, von der UNRWA dennoch als Flüchtlinge geführt.

 

Ägypten möchte keine „Palästinenser“ mehr im Land haben

Wenn überhaupt sollten diejenigen „Palästinenser“, die in Jerusalem, im Westjordanland und in Gaza leben, als Flüchtlinge gezählt werden. Welche Berechtigung gibt es, dass „Palästinenser“, die in München, New York, Amman oder Bad Bocklet leben, als Flüchtlinge gezählt werden?

Würde die UNHCR die Standards der UNRWA ansetzen, was ihre Definition von Flüchtlingen angeht, hätten es die Welt mit mehreren hundert Millionen Flüchtlingen zu tun, die zwar nicht auf der Flucht sind, aber alle moralischen Privilegien genießen, auf die echte Flüchtlinge angewiesen sind. Damit verwässern sie den Status und werten Menschen und deren Schicksale ab, die wirklich in Not sind.

Währenddessen schaffen islamische Länder Fakten. „Sie sollten in ihrem Land bleiben", sagte der ägyptische Präsident Abdel Fatah-al-Sisi, als Israel nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober. Bis heute sind die Grenzen dicht. Ägypten befürchtet, dass die „Palästinenser“ nicht mehr in den Gazastreifen zurückkehren würden, wenn sie ihn erst einmal verlassen haben.

Erschwerend kommt hinzu, dass auf ägyptischer Seite die politisch instabile Sinai-Halbinsel an Gaza grenzt. Jenseits der Grenze wird die Region de facto nicht kontrolliert. Dies hatte zur Folge, dass sich der Sinai in den vergangenen Jahren zu einem Rückzugsort für militante Islamisten entwickelt hat. Nach dem Arabischen Frühling zogen sich Dschihadisten auf die Halbinsel zurück. Die ägyptische Armee kämpft gegen Mitglieder von Al-Kaida und den Islamischen Staat. Die Sorge Ägyptens ist berechtigt, dass bei der Grenzöffnung auch Hamas-Unterstützer ins Land kommen und den Staat destabilisieren. Bereits vor zehn Jahren stellten die Muslimbrüder in dem muslimischen Land die Regierung. Der damalige Präsident: Mohammed Mursi, der Vorgänger von al-Sisi. Seit der Machtübernahme mit Unterstützung von Militärs geht die Regierung hart gegen die Muslimbrüder vor, die die Mutterorganisation der Hamas darstellen.

 

Auch Jordanien sperrt sich, „Palästinenser“ aufzunehmen

So kann sich der ägyptische Staatschef keine neue Flüchtlingswelle leisten. In den vergangenen zwanzig Jahren vergrößerte sich die ägyptische Bevölkerung von 70 Millionen auf 110 Millionen, während sich die wirtschaftliche Lage weiterhin verschlechtert. Dabei hat Ägypten mit neun Millionen Menschen bereits sehr viele Flüchtlinge aufgenommen. Kommen jetzt auch noch Hunderttausende „Palästinenser“ dazu, müsste Kairo weitere Aufnahmezentren, Unterkünfte, Nahrung und Wasser aufbringen. Auch Jordanien möchte seit dem 7.10. keine „Palästinenser“ aufnehmen. Auch das Haschemitische Königreich hat in den vergangenen Jahren Millionen „Palästinenser“ ins Land gelassen. 30 Prozent der Bevölkerung stammt aus Gaza oder dem Westjordanland.

Doch jetzt zog Jordanien die rote Linie: Den Plan von Kanzler Scholz, einen Korridor für Zivilisten von Gaza ins Westjordanland einzurichten, damit diese dann nach Jordanien einreisen könnten, lehnte König Abdulla II ab: „Ich glaube, ich spreche nicht nur im Namen der jordanischen Regierung, sondern auch im Namen unserer ägyptischen Freunde: keine Flüchtlinge in Jordanien, keine Flüchtlinge in Ägypten", stellte der König bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Olaf Scholz im Oktober unmissverständlich klar.

 

Wohlfeile Solidarität islamischer Länder

Dabei ist das Verhältnis zwischen Jordanier und „Palästinensern“ seit Jahrzehnten vergiftet. Denn 1970 hat eine Gruppe radikalisierter „Palästinenser“ ein Attentat auf den damaligen jordanischen König Hussein I. verübt. Hussein I. überlebte den Angriff, setzte eine Militärregierung ein und startete einen Gegenangriff im eigenen Land. Das jordanische Militär vertrieb die „palästinensischen“ Guerillas in den Libanon. Jordanien will die ohnehin „zerbrechliche nationale Identität" nicht durch einen erneuten Zustrom von „Palästinensern“ bedrohen, schreibt beispielsweise „The Insider".

Das nächste Anrainerland ist Syrien. Doch das Land von Herrscher Assad steckte selbst ein Jahrzehnt in einem blutigen Bürgerkrieg. Der Libanon sieht sich mit den Flüchtlingen aus „Palästina“ ebenfalls überfordert. Allein die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das Land nahm 1,5 Millionen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien auf. Im Libanon leben rund 6 Millionen Menschen. In keinem anderen Land der Welt ist der pro Kopf Anteil an Flüchtlingen so groß wie im Libanon.

Die wohlhabenden Länder Katar, Saudi-Arabien und die Emirate könnten Flüchtlingsunterkünfte zwar problemlos finanzieren, doch sie weigern sich. Bis auf reiche Ausländer lassen diese Länder niemanden ins Land. Pikant hierbei: In Katar leben die Anführer der Hamas und erfreuen sich am Luxus im Golfstaat, während „ihre" Bevölkerung in den allermeisten islamischen Ländern „persona non grata" sind, also gar keinen Status genießen. Trotzdem sympathisiert die arabische Welt mit den „Palästinensern“.

Doch aus Worten werden keine Taten. Das „palästinensische“ Flüchtlingsproblem gilt als Voraussetzung, den Konflikt aufrechtzuerhalten. Je mehr Flüchtlinge man künstlich erzeugt, desto besser scheint das Argument zu wirken, dass das Leid der Welt von „palästinensischen“ Flüchtlingen abhängt.

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