Daf Yomi - Stellen aus dem Talmud

In der Reihe des Studienprogramms „Daf Yomi“ werden auszugsweise Stellen aus dem Talmud dargelegt und erörtert.

© AFP

Von Patrick Casiano

Einige der aktuellen Blätter – Beit Hillel und Beit Schammai

20. März 2022 (Yevamot 13) plus folgende Tage und Blätter: Der Abschnitt „Yevamot“ des Talmuds behandelt vor allem eherechtliche Fragen. Im Kontext einer solchen Frage erscheinen ab dem 13. Blatt mehrere Meinungsverschiedenheiten zwischen den Lehrmeinungen, oder Denkschulen, von den beiden Gelehrten Hillel und Schammai und deren jeweiligen Schülern. Die beiden Personen lehrten in etwa zeitgleich um die Zeitenwende, also in den letzten Generationen vor der Zerstörung des Tempels. Im Talmud finden sich ca. 300 Fälle von religionsgesetzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen beiden Lehrhäusern.

Der Talmud berichtet über den Respekt, der dennoch zwischen diesen beiden Gruppen herrschte. „Obwohl diese verboten und jene erlaubten, diese es für ungültig erklärten und jene für gültig, haben die Anhänger von Schammai keinen Abstand davon genommen, Frauen aus den Familien der Anhänger von Hillel zu heiraten. Und die Anhänger von Hillel haben keinen Abstand davon genommen, Frauen aus den Familien der Anhänger von Schammai zu heiraten. […] Um dich zu lehren, dass sie untereinander Liebe und Freundschaft pflegten.“ (13b und 14b).

Dies ist das uns vorgelebte Modell des Zusammenlebens verschiedener jüdischer Gruppen. Ob der Unterschied nun in der geographischen Herkunft liegt, wie Aschkenasen und Sepharden, oder in Fragen der Lebensführung und Weltansicht, wie chassidische und nicht-chassidische Ausrichtungen.

In fast allen Fällen der genannten 300 Meinungsverschiedenheiten, und auch in der vorliegenden eherechtlichen Frage, hat sich letztendlich die Position von Hillel durchgesetzt und wurde Teil des Religionsgesetzes. Im Falle des Gesetzes müssen die verschiedenen Ansichten natürlich zu Regelungen vereinheitlicht werden, die für alle verbindlich sind. In Fragen der Lebensführung und Weltansicht ist eine solche Einheitlichkeit weniger von Nöten. Im Kontext eines einheitlichen Gesetzes gibt es im Talmud an der besagten Stelle eine lange Diskussion darüber, ob die Denkschule von Schammai nur der Ansicht nach einer anderen Meinung war, aber in der Praxis der Meinung Hillels gefolgt ist, oder ob sie auch wirklich anders gehandelt hat. Denn letzteres wäre ein Problem wegen dem auf 13b erläuterten Verbot, sich bei religionsgesetzlichen Fragen in Gruppen aufzuteilen – denn schließlich gibt es ja nur eine Tora.

Es stellt sich also die Frage, wie solche Entscheidungen zwischen zwei Meinungen getroffen werden. Unter anderem bespricht der Talmud an dieser Stelle (14a) zwei Abwägungen, die wir unter die Lupe nehmen sollten. Eine besagt, dass Schammai in der hier besprochenen eherechtlichen Frage wie Hillel gehandelt hat, da dieser in diesem Punkt mehr Anhänger hatte. Es ist somit eine Frage der Mehrheit, also ein demokratisches Konzept. Daraufhin findet sich jedoch eine Erwiderung, die besagt, dass Schammai gemäß seinem eigenen Verständnis gehandelt hat. Die Begründung dafür schränkt die erste Abwägung ein: „Wir folgen der Mehrheit in Situationen, in denen beide Seiten gleichwertig sind, aber im vorliegenden Fall sind die Anhänger Schammais scharfsinniger.“ (14a). Wie die Scharfsinnigkeit zu messen ist, wird an dieser Stelle nicht gesagt. Und dafür, dass sich Schammais Meinung letzten Endes trotzdem nicht durchgesetzt hat, gibt es andere Gründe (vgl. Eruvin 13b). Aber jedenfalls ist der Gedanke eine stupide, bloß zahlenbasierte Mehrheitsentscheidung durch ein qualitatives Element anzureichern sehr anziehend.

Wenn ich mir in Deutschland meine Fische selbst fangen will, benötige ich dafür einen Angelschein, der eine Wissensprüfung beinhaltet. Aber wählen und unseren Bundestag zusammensetzen darf jeder. Was wohl komplexer und auch wichtiger ist? Es wäre wünschenswert das Wahlrecht an eine Mindestbildung zu knüpfen. Denn ansonsten kann jemand, dessen Lieblingsfußballmannschaft am Vorabend der Wahl verloren hat und der sein Leben deshalb als unzureichend empfindet, einfach aus Protest diejenige Partei wählen, die bisher in der Opposition war. Und damit ist niemanden geholfen, auch seine eigenen Interessen hat er damit nicht gefördert, dazu müsste er politische Prozesse erst einmal verstehen können.

Und die Tora zu verstehen ist um ein Vielfaches schwieriger. Jüdische Gelehrte studieren sie Jahrzehnte lang von morgens bis abends, ohne jemals einen Punkt zu erreichen, an dem sie sagen könnten, sie würden jetzt alles beherrschen. Daher wurden Fragen des jüdischen Religionsgesetzes seit jeher dadurch entschieden, dass man sich ansieht, wie sich die verschiedenen Gelehrten dazu geäußert haben und dann hat sich für gewöhnlich die Mehrheitsmeinung durchgesetzt. Es entscheidet also die Mehrheit, aber nur die Mehrheit der qualifizierten Personen.

 

Legitime Meinungspluralität und Unsinn

Nachdem wir entsprechend dem Inhalt der genannten Talmudstelle behandelt haben, wie im Judentum mit Meinungspluralität umgegangen wird, sollten wir noch darauf zu sprechen kommen, was eine legitime Meinungspluralität überhaupt ist und was nicht. Es ist keine Einladung alles was einem nicht passt über Bord zu werfen, zu tun was man will, und das dann als jüdisch zu bezeichnen. Wörter haben Bedeutungen. Obwohl sich Tomaten in jedem Supermarkt beim Gemüse finden, gibt es botanische Gründe, sie eher zum Obst zu zählen – aber niemand würde sie in der Elektroabteilung erwarten. Es gibt also einen Freiraum, was ich unter den Begriffen „Gemüse“ und „Obst“ subsumieren kann, aber dieser Freiraum hat Grenzen. Auch individualisierte Ausflüchte wie: „Mein Judentum …“ sind nicht zielführend, denn genauso gut könnte ich sagen: „Mein Vegetarismus erlaubt es mir, Fleisch zu essen“.

Überhaupt sind individualisierte Scheinargumente argumentativ schlecht. Man denke an ein Kind, das Hausaufgaben machen soll. Die Eltern wollen, dass es sich dabei konzentriert. Das Kind aber zieht es vor, dabei Fernsehen zu gucken, auf einem anderen Gerät Musik zu hören und während all dem am Handy noch einen Chat zu verfolgen. Nun kann das Kind mit Leichtigkeit das individualisierte Argument vortragen, dass es sich so besser konzentrieren kann. Und wie sollen die Eltern dagegen argumentieren? Immerhin kennt sich das Kind ja selbst am besten. Man kann leicht erkennen, dass solche Argumente gar nicht erst zur Debatte zugelassen werden können.

Was sind somit die legitimen Grenzen des Freiraums der jüdischen Meinungspluralität? Das wichtigste Kriterium liegt in der Akzeptanz der jüdischen Quellen wie Bibel, Talmud, herausragende rabbinische Schriften usw. als wahr und für jeden Juden verpflichtend. Das ist der althergebrachte status quo, der durch Jahrtausende der Tradition legitimiert ist, und als einigendes Band der über die Welt zerstreuten Juden fungiert hat. Aber diese funktionale Erklärung allein wird der Situation nicht ganz gerecht. Denn natürlich besteht auch ein religiöser Wahrheitsanspruch, da wir die jüdische Tradition jeweils von der vorherigen Generation übermittelt bekamen, zurückgehend bis zur göttlichen Offenbarung am Berg Sinai, an der das gesamte jüdische Volk teilgenommen hat. Und erst in den letzten 200 Jahren kamen die Gedanken der „Reformbewegung“ auf, welche Zweifel daran säte.

Folgendes Beispiel kann die Frage der Meinungspluralität veranschaulichen: Wenn wir uns zum Beispiel das Verbot ansehen, am Schabbat Feuer anzuzünden, dann können wir auch innerhalb des orthodoxen Lagers in den allerkleinsten Details Meinungsverschiedenheiten ausmachen. So zum Beispiel bei der Frage, ob die Verwendung von LED-Lampen eine geringere Stufe des Verbots darstellt als die Verwendung von normalen Glühbirnen mit einem Glühdraht. Aber „Reformer“ hingegen beachten das Verbot überhaupt nicht, und zwar nicht nur bei der Übertragung des Konzepts des Feuers auf Strom, sondern sogar bei Feuer im klassischen Sinn. Wenn ein „liberaler“ oder „progressiver“ Jude sich am Schabbat eine Zigarette anzünden will, dann macht er es halt. Weder Hillel noch Schammai hätten dem zugestimmt.

 

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