GEZ-Erhöhung: Verfassungsgericht gewährt den öffentlich-rechtlichen Sendern noch mehr Mittel für ihre wahlbeeinflussende links-grüne Propaganda
Die fast durchgehend grüne und israelfeindliche Propaganda, die die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten, wurde vom Bundesverfassungsgericht durch eine erneute Erhöhung der GEZ-Beiträge belohnt – obwohl diese Erhöhung bereits auf demokratischem Wege an der Zustimmung der Landesparlamente gescheitert war. Darüber hinaus wird die falsche Legende verbreitet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die GEZ-Erhöhung zur Aufrechterhaltung ihres Programmbetriebes bräuchten – tatsächlich fließt ein Großteil der von den Bürgern abverlangten Zwangsabgaben bevorzugt in üppige Bezüge ihrer leitenden Angestellten (JR).
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, traf sich kurz vor der Entscheidung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Essen.© WIKIPEDIA
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in welchem das für alle gültige, transparent und fair ausgehandelte Recht das oberste Ordnungsprinzip ist. Ein Gottesstaat ist ein Staat, in welchem eine bestimmte Vorstellung von „Gott“ das oberste Ordnungsprinzip ist. Ein Propagandastaat aber wäre nach gleicher Logik ein Staat, in welchem die Interessen der Propaganda das ordnende Prinzip aller Gesetze und staatlichen Maßnahmen wäre.
Es war ja seit einigen Jahren schon erkennbar, so man hinsehen wollte. Spätestens als die Regierung beschloss, zusätzlich zum Staatsfunk noch direkt aus Steuergeld über eine Milliarde für Propaganda gegen Abweichler bereitzustellen war kaum noch zu leugnen, dass Deutschland sich zum offenen Propagandastaat entwickelt. Seit Donnerstag, dem 5. August 2021 kann es nicht mehr sinnvoll geleugnet werden, da das Bundesverfassungsgericht es de facto bestätigte: Deutschland ist ein Propagandastaat.
Einer Erhöhung der Propagandasteuer (ehemals GEZ, heute formal „Rundfunkbeitrag“) müssen jeweils alle Bundesländer zustimmen. Sachsen-Anhalt hatte sich dem verweigert, weshalb das Milliardenbudget des Staatsfunks erst einmal nicht weiter aufgestockt wurde. Der Staatsfunk hatte vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun beschlossen, dass die Blockade der Erhöhung der Propagandasteuer angeblich verfassungswidrig sei. Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Gericht sich selbst zu Politikern-anstelle-der-Politiker macht.
Am 5. August 2021 hat also das Bundesverfassungsgericht seine Begründung zu einem Beschluss vom 20. Juli 2021 veröffentlicht, wonach es verfassungswidrig sei, wenn gewählte Politiker sich den angemeldeten weiteren Geldwünsche des ohnehin milliardenschweren Staatsfunks versagen.
Wörtlich heißt es:
„Das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Ausprägung der funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ (bundesverfassungsgericht.de, 5.8.2021)
Das Bundesverfassungsgericht hat unzweideutig klargemacht, dass die Forderungen von ARD und ZDF über dem durch Volksvertreter geäußerten Wählerwillen, damit also über der Demokratie stehen. Die Politik hat es durchzuwinken, wenn der Staatsfunk erhöhten Geldbedarf anmeldet, und das „Unterlassen“ dieser Genehmigung durch die gewählten Volksvertreter ist angeblich verfassungswidrig und nichtig. Deutschland ist seit dem 5. August 2021 de facto ein Propagandastaat.
Den Bock zum Gärtner
Um die Verhöhnung der Demokratie aber vollständig zu machen, hat das Bundesverfassungsgericht in der Begründung, warum es der Beschwerde von ARD und ZDF stattgab, selbst in die klebrigste, banalste Kiste der Propagandasprache gegriffen:
„Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.“ (bundesverfassungsgericht.de, 5.8.2021)
Die geradezu peinliche Propagandasprache in der Urteilsbegründung könnte glatt aus dem Framing-Manual stammen, das sich die ARD für viel Geld hat erstellen lassen.
Selbst wenn man diese Eigen-Propaganda des Staatsfunks ernstnehmen würde, so kann selbst ein denkbar weltfremder Verfassungsrichter sehen, dass Schlagerabende und Kochsendungen auch mit viel Deutungsspielraum nichts mit dem Kampf gegen angebliche „Fake News“ zu tun haben. Ob Richtern eine entsprechende feuilletonistische Beurteilung zusteht, das ist eine weitere Frage. Und inwiefern Presse nur zwangsfinanziert für Wahrheit einstehen kann, das ist vollständig unbegründet – die Erfahrung lehrt das exakte Gegenteil, und wir ahnen, dass die Richter das alles durchaus sehen (können). Ich gehe davon aus, dass die Richter sehr genau wissen, dass ihre Worte den Verstand des Bürgers beleidigen – doch der offene Unsinn der Mächtigen ist eine Demonstration ihrer Macht.
Indem die Richter die Framing-Propaganda des Staatsfunks nachplappern, in vollem Wissen um die Sinnleere, führen sie uns vor: Wir sind mächtig, wir können auch Unsinn reden, und ihr müsst es zahlen – sonst wirft euch die Propagandamaschine in den Schuldenknast – wie etwa GEZ-Verweigerer Georg Thiel, der weiter im Knast sitzt.
Es ist der 5. August 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat de facto bestätigt, dass die angemeldeten Bedürfnisse der Propaganda (sie nennt sich selbst „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“) über der Demokratie stehen. Nebenbei hat das Bundesverfassungsgericht weiter an moralischer Autorität verloren, indem es sich selbst zum willigen Rädchen in eben diesem Propagandastaat degradierte.
Nein, die Deutschen wachen am 6. August 2021 nicht in demselben Land auf. Es ist ein anderes Land, es gibt kein Zurück. Bei wem beschwert man sich, wenn das Verfassungsgericht das Recht verhöhnt? Merkels Parteikumpel Stephan Harbarth wird nicht als Chef des Verfassungsgerichts zurücktreten. Die Staatsfunker höhnen und jubeln offen, denn sie wissen, dass „ihre“ Zeit jetzt erst richtig anbricht. Natürlich werden sie das Land weiter bremsen und im internationalen Vergleich zurückfallen lassen, doch was interessiert einen Staatsfunker das Wohl eines Landes, wenn er an der Demokratie vorbei mit echter Macht spielen kann?
Deutschland ist heute ein anderes Land geworden. Nie war es wichtiger, die Kunst zu lernen, die offiziellen Bullshit-Kanäle auszuschalten – auch wenn man sie immer teurer bezahlen muss! – und sich selbst eine Meinung zu bilden.
Ich selbst darf Ihnen (noch…) als eine kleine Alternative zum verfluchten Staatsfunk die Freien Denker empfehlen – die sind das Gegenteil von Propaganda (und wenn Sie die nicht bezahlen, wirft Sie niemand in den Knast).
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen
in der Druck- oder Onlineform
Werbung