Der Internationale Strafgerichtshof: Das Tribunal der Doppelmoral

Karim Ahmad Kahn, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, lässt seit Mai sein Amt ruhen, da ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen wird.© SERGII KHARCHENKO / NURPHOTO / NURPHOTO VIA AFP

Der Internationale Strafgerichtshof ist zu einer Bühne politischer Willkür und geopolitischer Intrigen verkommen, besonders wenn es darum geht, seine islamisch indoktrinierte Judenfeindlichkeit auszuleben, statt Völkermord und Terror tatsächlich an den wirklich Schuldigen zu ahnden, liefern die selbsternannten Weltrichter ein groteskes Spektakel gegen Israel – und das mit einer Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht. Während die mörderischen Gazaner weiter Blutbäder an jüdischen Zivilisten feiern und die Terror-Bande aus Gaza ungestört ihre Gräueltaten an der eigenen Bevölkerung begeht, bläst Chefankläger Khan zu einer offenen Hexenjagd auf Netanjahu und Gallant – demonstrativ, bewusst voreingenommen und zynisch bis ins Mark. Kein Wunder, dass Staaten wie Ungarn, Burkina Faso, Mali und Niger diesem Instrument neokolonialistischer Repression den Rücken kehren und das falsche Spiel entlarven. Das sogenannte „Römische Statut“ bröckelt und mit ihm die Maskerade einer Gerichtsbarkeit, die längst jedes Recht verraten und sich selbst als Totengräber des Völkerrechts entlarvt hat. (JR)

Von Christian Kott

Der Austritt Ungarns Anfang April aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag war Thema in der Mai-Ausgabe der Jüdischen Rundschau. Hintergrund war der Haftbefehl des IStGH gegen den israelischen Premier Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Galland sowie die Rolle des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof Khan, der sich nicht einmal bemühte, seine Voreingenommenheit zu kaschieren, indem er sich entschloss, entgegen jeder Üblichkeit bereits die Beantragung des Haftbefehls publikumswirksam zu veröffentlichen, noch bevor das Scheingericht überhaupt darüber entschieden hatte. Schon als diese Haftbefehle im November 2024 erlassen wurden äußerte sich Ungarns Präsident Orban demonstrativ, indem er den Vorgang als "zynisch, dreist und inakzeptabel" bezeichnete und Netanjahu demonstrativ nach Budapest einlud, wo man "seine Freiheit und Sicherheit garantieren" werde.

Der Internationale Strafgerichtshof wird gerne verwechselt mit dem ebenfalls in Den Haag angesiedelten Internationalen Gerichtshof (IGH), einem Gericht der Vereinten Nationen.

Er wurde 2002 eingerichtet, und mit den UN hat er nichts zu tun.

 

Erhebliches Legitimationsproblem

Das Gericht hat allerdings ein ganz erhebliches Legitimationsproblem: Mit Stand zu Beginn des Jahres 2025 sind es nur 125 von 185 Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkennen. Das entspricht zwar einer Mehrheit von mehr als 60% der völkerrechtlich anerkannten Nationen aber gerade einmal 30% der Weltbevölkerung, denn global player wie USA, Russland, China, Indien, die bevölkerungsreichen Länder Malaysia und natürlich auch Israel gehören dem Internationalen Strafgerichtshof nicht an.

2017 und 2018 waren bereits Burundi und die bevölkerungsreichen Philippinen aus dem Internationalen Strafgerichtshof ausgetreten und hatten damit die ohnehin schwache Legitimation des Gerichts weiter reduziert. Wie verzweifelt die verbliebenen Staaten ihr Instrument der Willkür vor dem Legitimatiosnverlust zu schützen versuchen, zeigt das Beispiel Afghanistans: Die Taliban erklärten im Februar 2025, also noch vor Ungarn, den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof. Die Vertragsgemeinschaft des Römischen Statuts wies die Kündigung mit der fast schon unterhaltsamen Begründung zurück, das Taliban-Regime sei nicht international anerkannt und könne daher den Austritt nicht wirksam erklären. Wer für Afghanistan die entsprechende Erklärung wirksam abgeben könne, ließ man offen.

Egal mit welchen Mitteln - es wird um jeden Mitgliedsstaat gekämpft, um die pseudorechtliche Inszenierung eines Strafgerichts gegen ganz bestimmte, missliebige Staaten aufrechterhalten zu können.

Doch dieser Kampf war nicht sonderlich erfolgreich: Nach Ungarn im April haben nun drei weitere Staaten die Konsequenzen aus der willkürlichen und eigenwilligen Rechtspraxis des Internationalen Strafgerichtshof gezogen: Die afrikanischen Staaten Burkina Faso, Mali und Niger haben im September in einer gemeinsamen Erklärung ihren sofortigen Austritt aus dem sogenannten "Römischen Statut" erklärt, das die völkervertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshof darstellt.

Interessant liest sich die Begründung, die sich zwar nicht explizit auf die Rechtsbeugung des Gerichts gegenüber Netanjahu und Galland durch die fragwürdigen Haftbefehle bezieht, die aber die typische Vorgehensweise des Internationalen Strafgerichtshofs erfrischend deutlich beschreibt.

Dort heißt es, der Internationale Strafgerichtshof sei "ein Instrument neo-kolonialistischer Repression, das weniger privilegierte Länder gezielt angreift und unfähig ist, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionsverbrechen angemessen zu verfolgen." Man wird nicht umhin kommen, diese Bewertung als zutreffend zu bezeichnen.

 

Sonderdeal mit der Ukraine

Mit den von ihm durchgeführten Strafverfahren ist der Internationale Strafgerichtshof schon immer sehr innovativ umgegangen. Die dahinter stehende Motivation hatte nicht immer nur juristische Ursachen, sondern diente öfters in schon offensichtlicher Weise der geopolitischen Einflussnahme auf noch laufende Konflikte.

Ein Beispiel: Die Ukraine hatte das zuvor schon länger unterzeichnete Rom-Statut bei Kriegsbeginn noch nicht ratifiziert und zögerte damit, weil auch ukrainische Kriegsverbrechen dann der Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshof unterworfen gewesen wären. Russland ist ja, wie erwähnt, ohnehin nicht dabei.

Nach zähen Verhandlungen erließ der Internationale Strafgerichtshof im März 2023 dennoch und auch ohne ukrainische Ratifikation einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin. Wenig später ratifizierte die Ukraine dann das Rom-Statut, aber nicht ohne den Vorbehalt, dass der Internationale Strafgerichtshof von ukrainischer Seite begangene Kriegsverbrechen für den Zeitraum von sieben Jahren nicht untersuchen darf.

Dieser absurde Zustand, nach dem der Internationale Strafgerichtshof aufgrund dieses Kuhhandels zwar russische, nicht aber ukrainische Kriegsverbrechen ahnden darf, dürfte der Hauptgrund für den jüngsten Austritt der drei afrikanischen Staaten gewesen sein, die allesamt enge Beziehungen zu Russland unterhalten. Denn Israel ist nicht das einzige Ziel der einseitigen Rechtsbeugung, mit der der Internationale Strafgerichtshof Geopolitik betreibt - genauso richtet sich der Versuch, strafrechtlichen Druck auszuüben gegen Russland und seinen Präsidenten Putin.

Dennoch hat der Austritt von gleich drei Staaten nach dem Austritt von Ungarn eine Signalwirkung - die ohnehin geringe Legitimation des Internationalen Strafgerichtshof bröckelt weiter, und es darf mit Spannung erwartet werden, ob auch weitere Staaten dem folgen.

 

Missbrauch für geopolitische Strategien

Unterdessen tut das Gericht so, als repräsentiere es das Völkerstrafrecht der Welt, obwohl mittlerweile nur noch etwas mehr als 25% der Weltbevölkerung in der internationalen Gerichtsshow repräsentiert sind.

All dies klingt, als sei internationales Strafrecht gescheitert. Ein Trugschluss, denn Kriegsverbrechen und Völkermord sind reale Tatsachen und gehören natürlich strafrechtlich verfolgt.

Ob dazu ein ständiges Gericht sinnvoll ist, ist bereits umstritten, aber wenn, dann eines, dass sich nicht für geopolitische Strategien vor den Karren spannen lässt. Staatschefs überhaupt strafrechtlich zu verfolgen, solange sie noch im Amt sind, ist eine absurde Idee, die noch in keinem Fall dazu geführt hat, Kriegsverbrechen zu verhindern. Aber dem Missbrauch der Justiz für Propaganda öffnet es Tür und Tor.

Internationale Strafgerichte waren in der Vergangenheit nur erfolgreich, wenn sie die Exzesse von Konflikten im Nachhinein aufzubereiten versucht haben. Immerhin einige Täter mussten sich so in den Tribunalen zu Ruanda und Ex-Jugoslawien verantworten. Diese Verfahren wären krachend gescheitert, hätte man sie angestrengt, während der Konflikt noch brannte.

Der Internationale Strafgerichtshof ist daher eine Fehlkonstruktion, und Burkina Faso, Mali und Niger werden sicher nicht die letzten Staaten sein, die das erkennen und dieses Instrument der Geopolitik verlassen.

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