Wochenabschnitt Schoftim: Die Unabhängigkeit der Richter

Wie Montesquieu im 18. Jahrhundert feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Volk die Richter ernennt, damit es Vertrauen in die Rechtsprechung hat. Die einzige Quelle vor Montesquieu, die zu diesem Schluss kam, war die Tora. Dies ist in unserem Wochenabschnitt Schoftim (Deut. 16:18-21:9) zu finden. Die Ernennung der Richter, wie sie in 16:18 beschrieben wird, weist auf die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Besetzung durch das Volk hin. (JR)

Von Rabbiner Igor Mendel Itkin

Der französische Philosoph und Staatstheoretiker Charles Montesquieu hat mit seiner Lehre von der Gewaltenteilung die Entwicklung des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaates maßgeblich beeinflusst. Die Staatsgewalten Judikative, Exekutive und Legislative sollen getrennt sein, um sich gegenseitig kontrollieren zu können, andererseits aber ineinander greifen, um die Funktionsfähigkeit des Staates zu gewährleisten.

Dabei hielt er die Trennung der richterlichen Gewalt für unerlässlich, da Regierung und Gesetz über die Justiz am unmittelbarsten auf den Bürger einwirken. Er stellte drei Thesen zur Vollstreckung des Rechts auf, die als Anregung für die Sicht des Judentums auf die Judikative dienen können: Erstens muss die Rechtsprechung auf der Anwendung geschriebener Gesetze beruhen und nicht auf der willkürlichen Entscheidung des Richters. Zweitens gilt ein Regime nur dann als gemäßigt und nicht als despotisch, wenn die Justiz von den anderen Zweigen der Staatsgewalt völlig unabhängig ist. Drittens sollte die Justiz aus der Mitte des Volkes kommen, ohne Rücksicht auf Rang oder soziale Stellung.

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