„Lo TaAmod Al Dam ReEcha“ oder wenn Nichtstun falsch ist

Die „Palästinensische“ Autonomiebehörde belohnt die Attentäter und ihre Familien mit Geld. © STRINGERANADOLU AGENCYAnadolu Agency via AFP

Die Jüdische Rundschau im Gespräch mit Rabbiner David Kraus und Strafverteidiger Dr. Jannik Rienhoff über das gebotene Verhalten bei einer Gewalttat oder einem Terroranschlag. Das moralisch verwerfliche tatenlose Zusehen und die unterlassene Hilfeleistung, werden aus juristischer und theologischer Perspektive durchleuchtet. (JR)

JR: Sowohl in Deutschland als auch in Israel gibt es immer wieder Terroranschläge und Amoktaten. Wir wollen uns aber heute nicht den Tätern oder Opfern widmen, sondern Personen, die in solchen Aktionen nichts tun. Könnt ihr so ein Verhalten aus juristischer und theologischer Perspektive für uns einschätzen?

David Kraus: Eine große Mizwa der Tora ist es, eine Person zu retten, die in Gefahr ist. Das Gebot ergeht aus dem Vers (3. Buch Moses 19:16): „Du sollst nicht auf dem Blut deines Nächsten stehen“, was bedeutet, du sollst nicht tatenlos zusehen, wenn dein Mitmensch in Gefahr ist. Der Talmud im Traktat Sanhedrin 73a diskutiert darüber ausführlich.

Dieser moralische Grundsatz der Thora: „Lo TaAmod Al Dam ReEcha“, also die Pflicht zur Rettung und zur Hilfeleistung wurde so sogar von der israelischen Knesset am 28. Sivan 5758 (22. Juni 1998) als Gesetz verabschiedet.

Jannik Rienhoff: Das deutsche Strafrecht kennt ähnliche Sanktionen für ein nicht-Handeln. Wir nennen es „Begehen durch Unterlassen“, d.h. es kann strafbar sein, wenn man gerade nicht handelt, obwohl man zu einem Handeln verpflichtet ist. Dies setzt aber voraus, dass man eine besondere Verpflichtung der gefährdeten Person gegenüber hat, beispielsweise gegenüber seinen Angehörigen. In anderen Fällen kann man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, hierfür droht aber nur eine sehr niedrige Strafe.

David Kraus: Eine Person ist in Israel gesetzlich dazu verpflichtet Hilfe zu leisten. Und wenn sie es nicht kann, dann ist sie zumindest dazu verpflichtet Hilfe zu rufen.

Jannik Rienhoff: Hier ist es ähnlich, weil man sich nicht selbst in Gefahr bringen muss. Dann muss man aber zumindest Hilfe holen. Manchmal muss man aber auch eine geringe eigene Gefährdung in Kauf nehmen.

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